Verbände unterstützen grundsätzlich das Ziel der Europäischen Kommission, die Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugbereich zu fördern, indem Ersatzteile effizienter wiederverwendet und das Recycling verbessert wird.
Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) und der Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) nehmen gemeinsam Stellung zur geplanten Neuregelung der EU-Altfahrzeugverordnung (ELV).
Was ändert sich bei Altfahrzeugen künftig?
Besonders positiv bewerten die Recyclingverbände die geplante Maßnahme, nach der zukünftig eine Abmeldung des Fahrzeugs ohne Verwertungsnachweis nicht mehr möglich ist. Dieser Schritt wird als wirksame Maßnahme gegen die illegale Altfahrzeugverbringung betrachtet. Die geplanten und verstärkten Kontrollen, die sicherstellen sollen, dass es sich bei einem ausgeführten Fahrzeug tatsächlich um ein Gebrauchtfahrzeug oder ein Altfahrzeug handelt, werden ebenfalls positiv bewertet. Jedoch betonen die Recyclingverbände die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung dieser Kontrollen, um die illegale Verbringung von Altfahrzeugen effektiv einzudämmen. Überdies sprechen sich die Verbände für ein Verbot der Verbringung von Altfahrzeugen, die einen gefährlichen Abfall darstellen, außerhalb der Union aus.
Auch interessant
Ein zentraler Punkt der Stellungnahme bezieht sich auf die Recycling-Zielvorgaben für Neufahrzeuge. Die Verbände befürworten grundsätzlich den verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung von Neufahrzeugen. Jedoch kritisieren sie, dass die vorgeschriebenen Quoten für Hersteller niedriger sind als für Recycler, was nicht mit dem Ziel einer erweiterten Herstellerverantwortung übereinstimmt. Die Verbände plädieren dafür, dass Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden sollten, indem sie ein Fahrzeugdesign wählen, das einen höheren Anteil an Kunststoffrezyklaten aus Altfahrzeugen ermöglicht.
Die geplante stärkere Herstellerverantwortung wird grundsätzlich von den Verbänden unterstützt. Allerdings weisen sie darauf hin, dass in einigen entscheidenden Punkten diese Verantwortung auf die Altfahrzeugverwerter übertragen wird. Dies wird von den Recyclingverbänden als nicht gerechtfertigt betrachtet, insbesondere vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen international tätigen Herstellern und kleinen/mittelständischen Autoverwertern.
Könnte Sie auch interessieren
BDSV, BVSE und VDM kritisieren zudem bestimmte Anforderungen an die Altfahrzeugverwerter, insbesondere in Bezug auf die Entnahme von Fahrzeugteilen vor dem Schreddern. Sie weisen darauf hin, dass bei der Entnahme von Teilen, insbesondere bei Unfallfahrzeugen, sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit berücksichtigt werden müssen.
Die aktuelle Formulierung der Kostenübernahme durch Hersteller wird hingegen als unzureichend betrachtet. Die Verbände fordern daher eine klare Festlegung der Kosten für die obligatorische Entfernung von Fahrzeugteilen sowie die Möglichkeit für Verwerter, je nach Zustand des Fahrzeugs, höhere Kosten geltend zu machen.
Die geplante Gründung von Organisationen durch Hersteller wirft Fragen zur angemessenen Vertretung von Herstellern und Abfallbewirtschaftern auf. Die Verbände plädieren dafür, dass die Beteiligung in den Leistungsgremien paritätisch erfolgt, wobei auch die dezentrale Struktur von Abfallbewirtschaftern berücksichtigt werden sollte.
Die Betreibung von Sammelstellen für Altfahrzeuge durch Abfallbewirtschafter wird als Missbrauchsgefahr betrachtet. Die Verbände sprechen sich dafür aus, dass diese Aufgabe den zugelassenen Verwertungsanlagen vorbehalten sein sollte. Des Weiteren weisen die Verbände auf die unklare Kostenregelung für Fahrzeuge hin, die sich innerhalb der EU befinden, deren Hersteller jedoch keinen Sitz in der EU haben. Hier ist weitere Klärung erforderlich, da die Verpflichtungen der Herstellerverantwortung nicht greifen.
Lesen Sie auch
Die Verbände weisen darüber hinaus darauf hin, dass die Altfahrzeugverordnung angemessen die Problematik von Fahrzeugen berücksichtigen sollte, für die keine Herstellerverantwortung existiert (etwa E-Autos aus China) und bei denen keine Informationen vorliegen. Die Verbände fordern, dass die Verordnung nur für Fahrzeuge gilt, bei denen Herstellerinformationen verfügbar sind und die Hersteller sich finanziell an den Kosten beteiligen.
Die geplante Garantiepflicht der Altfahrzeugverwerter beim Verkauf von Ersatzteilen wird von den Verbänden abgelehnt, da sie weit über das hinausgeht, was Verkäufer von Neuwaren gewährleisten müssen. Im Grunde ist Wiederverwertung nur ohne jede Garantie wirtschaftlich darstellbar.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Die drei Recyclingverbände setzen sich dafür ein, dass ihre Bedenken und Anregungen in die laufenden Diskussionen zur Altfahrzeugverordnung einfließen und damit zu einer praxisnahen und ausgewogenen Regelung beitragen.