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ECHA-Ausschüsse für EU-weite PFAS-Beschränkung PFAS-Verbot: Geplante Ausnahmen für die Industrie

Verantwortliche:r Redakteur:in: Matthias Gutbrod 3 min Lesedauer

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Die Europäischen Chemikalienagentur befürwortet eine EU-weite Beschränkung von PFAS, schlägt jedoch gezielte Ausnahmen vor. Die finale Entscheidung über das weitreichende PFAS-Verbot rückt damit einen entscheidenden Schritt näher.

Zwei Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sehen die aktuellen Regulierungen für PFAS als nicht ausreichend an. Sie empfehlen eine umfassende Beschränkung von Herstellung und Verwendung – mit Ausnahmen.(Bild:  stock.adobe.com – DBA)
Zwei Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sehen die aktuellen Regulierungen für PFAS als nicht ausreichend an. Sie empfehlen eine umfassende Beschränkung von Herstellung und Verwendung – mit Ausnahmen.
(Bild: stock.adobe.com – DBA)

Der Ausschuss für Risikobewertung und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse sind zwei wissenschaftliche Gremien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Beide Ausschüsse befürworten jetzt eine EU-weite Beschränkung von PFAS. Sie schlagen jedoch gezielte Ausnahmen in der Industrie vor.

Für Kunststoffverarbeiter und -erzeuger sind vor allem die Fluorpolymere (wie PTFE, PVDF oder FKM) von Bedeutung. Diese Hochleistungskunststoffe fallen unter die breite PFAS-Definition. Sie werden in kritischen Bereichen wie der Halbleiterfertigung, der Medizintechnik, der Luft- und Raumfahrt sowie in der Wasserstofftechnologie (Membranen) eingesetzt.

Ein pauschales Verbot stellt die Branche vor die Herausforderung, für diese spezialisierten Anwendungen gleichwertigen Ersatz zu finden. Eine Regulierung stellt zumindest neue Anforderungen an das Risikomanagement sowie die Berichterstattung.

Wissenschaftliche Bewertung der Risiken

Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat seine endgültige Stellungnahme zu den Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) verabschiedet. Er kommt zu dem Schluss, dass diese Stoffgruppe aufgrund ihrer extremen Langlebigkeit ein wachsendes Risiko für Mensch und Umwelt darstellt. Die Substanzen reichern sich im Grundwasser sowie in Böden an und können schwere Gesundheitsschäden wie Krebserkrankungen verursachen.

Roberto Scazzola, Vorsitzender des Risk Assessment Committee (RAC) bei der Europäischen Chemikalienagentur(Bild:  ECHA)
Roberto Scazzola, Vorsitzender des Risk Assessment Committee (RAC) bei der Europäischen Chemikalienagentur
(Bild: ECHA)

„Die wissenschaftlichen Belege machen deutlich, dass PFAS Risiken für Mensch und Umwelt darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden. Eine EU-weite Beschränkung ist daher eine wirksame Maßnahme“, betont Roberto Scazzola, Vorsitzender des RAC bei der ECHA. Da aktuelle Regulierungen laut RAC nicht ausreichen, wird eine umfassende Beschränkung von Herstellung und Verwendung empfohlen.

Das betrifft die gesamte Wertschöpfungskette. Konkret sollen folgende Bereiche reguliert werden: Die Produktion von PFAS innerhalb der EU soll untersagt oder streng reglementiert werden. Der Handel und das Inverkehrbringen von PFAS sowie von Produkten, die diese Stoffe enthalten, sind von der Beschränkung betroffen. Sowohl die industrielle Anwendung als auch die Nutzung in Verbraucherprodukten sollen eingeschränkt werden.

Verhältnismäßigkeit durch gezielte Ausnahmen

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) unterstützt diesen Kurs, betont jedoch die Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen. Solche Derogationen sind für Anwendungen vorgesehen, für die derzeit keine technischen Alternativen existieren oder bei denen die Kosten eines Verbots unverhältnismäßig hoch wären.

María Ottati, Vorsitzende des Socio-Economic Analysis Committee (SEAC) bei der Europäischen Chemikalienagentur(Bild:  ECHA)
María Ottati, Vorsitzende des Socio-Economic Analysis Committee (SEAC) bei der Europäischen Chemikalienagentur
(Bild: ECHA)

Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und einheitliche Bedingungen im EU-Binnenmarkt zu wahren. „Dieser ausgewogene Ansatz wird die PFAS-Emissionen reduzieren und gleichzeitig bestimmte Nutzungen zulassen, bei denen ein sofortiges Verbot negative Auswirkungen hätte“, erklärt María Ottati, Vorsitzende des SEAC.

Neue Pflichten für Verarbeiter

Für Anwendungen unter einer Ausnahmeregelung empfiehlt der RAC strikte Maßnahmen zur Emissionsminimierung. Verarbeiter müssten demnach standortspezifische Managementpläne erstellen und ihre Emissionen regelmäßig überwachen.

Zudem sind detaillierte Berichte an die ECHA sowie eine transparente Kommunikation innerhalb der Lieferkette vorgesehen. Auch klare Anweisungen für die sichere Entsorgung sowie eine entsprechende Kennzeichnung für Endverbraucher gehören zu den vorgeschlagenen Pflichten.

Zeitplan und Konsultationsphase

Die Veröffentlichung der Dokumente am 26. März 2026 markiert den Beginn einer 60-tägigen Konsultationsphase. Bis zum 25. Mai 2026 können Stakeholder aus Industrie und Wissenschaft evidenzbasierte Kommentare zum Entwurf des SEAC einreichen. Der Ausschuss wird diese Rückmeldungen prüfen und voraussichtlich bis Ende 2026 seine finale Stellungnahme verabschieden. Auf dieser Basis wird die Europäische Kommission anschließend einen Regelungsvorschlag für den REACH-Ausschuss ausarbeiten.

Dieser Prozess stellt sicher, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen und die technische Machbarkeit von Alternativen, die der SEAC prüft, direkt in die finale Gesetzgebung einfließen. Für die Kunststoffindustrie bedeutet dies, dass die kommenden Monate bis zum Ende der Konsultationsphase am 25. Mai 2026 die wichtigste Gelegenheit bieten, auf Basis von Daten und Fakten Einfluss auf mögliche Ausnahmeregelungen zu nehmen.

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