Wie glänzend soll es sein?
Musterplatte für ein einheitliches Verständnis

Von Marcel Bestenlehrer 2 min Lesedauer

Glänzende Oberflächen von Kunststoffformteilen bieten immer Potenzial zur Diskussion. Die Forderung heißt in der Regel glänzend oder hochglänzend. Die Nachfrage, wie glänzend es sein soll, kann in den meisten Fällen nicht konkret beantwortet werden. Damit künftig alle Beteiligten vom selben Glanzgrad sprechen, hat eine Polierwerkstatt eine Musterplatte mit unterschiedlichen Glanzgraden erarbeitet und auf der Fakuma 2018 vorgestellt.

(Bild: Bestenlehrer)
(Bild: Bestenlehrer)

Wie glänzend soll es sein?

Musterplatte für ein einheitliches Verständnis

Marcel Bestenlehrer präsentiert die neue Musterplatte „Oberflächen für Werkzeuge“ sowie die zugehörige Nomenklatur zur Beschreibung der Oberflächengüte des gewünschten Glanzgrades. (Bild: Simone Fischer/Redaktion Plastverarbeiter)
Marcel Bestenlehrer präsentiert die neue Musterplatte „Oberflächen für Werkzeuge“ sowie die zugehörige Nomenklatur zur Beschreibung der Oberflächengüte des gewünschten Glanzgrades.
(Bild: Simone Fischer/Redaktion Plastverarbeiter)

In der Kunststoffbranche fehlt ein einheitlicher Standard, der den gewünschten Zustand von Kunststoffoberflächen beschreibt. Vorhandene Normen gehen auf Rauheitswerte ein, die sich in Ra oder Rz-Werten auf den Zeichnungen für zu polierende Oberflächen wiederfinden. Alternativ werden Angaben wie Hochglanz oder Spiegelhochglanz verwendet. Diese Werte und Angaben sind sehr abstrakt und es fehlte eine Referenzoberfläche zum Vergleich.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung