Reinraumverpackungen aus Kunststoff sichern die Qualität pharmazeutischer Produkte – stehen aber wegen neuer EU-Vorgaben im Spannungsfeld von Patientensicherheit und Nachhaltigkeit. Wie PPWR und GMP-Anforderungen in Einklang gebracht werden können, zeigt dieser Beitrag.
Reinraumtaugliche Kunststoffverpackungen sichern die Qualität und Hygiene pharmazeutischer Produkte.
(Bild: Strubl)
Bei der Produktion von pharmazeutischen beziehungsweise medizintechnische Produkten müssen hohe Anforderungen an Produktqualität, Sauberkeit und Hygiene erfüllt werden. Die Vermeidung von partikulärer, chemischer, mikrobiologischer Kontamination ist möglich, wenn die Primärpackmittel in einem qualifizierten Reinraumumfeld produziert werden. Kunststoffverpackungen sind jedoch in den letzten Jahren als kritisches Element in den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit in den Blick der Konsumenten gerückt. Darauf hat die Europäische Union mit der kürzlich verabschiedeten Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) reagiert. Für Reinraumverpackungen aus Kunststoff müssen diese geänderten Rahmenbedingungen risikobasiert analysiert und beurteilt werden.
Risikobasierte Betrachtung von Reinraumverpackungen aus Kunststoff
Die Bedeutung der Primärpackmittel insbesondere für pharmazeutische Produkte steht außer Frage und wird vom GMP-Leitfaden in Kapitel 5.45 klar und deutlich formuliert: „Der Auswahl, Qualifizierung, Genehmigung und Beibehaltung von Lieferanten des primären und bedruckten Verpackungsmaterials sollte eben so viel Aufmerksamkeit gewidmet werden, wie die der Lieferanten von Ausgangsstoffen.“ Verpackungen werden also qualitativ auf dem gleichen Niveau wie pharmazeutische Rohstoffe eingestuft. Das gilt für die gesamte Prozesskette zur Herstellung von Pharmaprodukten.
Und eine risikobasierte Betrachtung der eingesetzten Primärpackmittel aus Kunststoff ist unvermeidlich. Grundsätzlich können 4 Gruppen tieferliegender Kontaminationsquellen identifiziert werden: ● Rohstoff-Risiken: hier steht die Verstoffwechselung zwischen Verpackung und Produkt im Mittelpunkt und daraus resultierende Risiken für die Produktqualität. Dies soll ja im Vorfeld durch Migrationsanalysen beziehungsweise Extractables / Leachables Studien analysiert und durch die Spezifikation adäquater Rohstoffkonformitäten vermieden werden. Diese Risiken werden auch in der VDI 2083, Blatt 9.2. Abschnitt 16.2 Verpackungsmaterialien thematisiert: „Eine Kontamination des Produkts durch Migration … muss ausgeschlossen werden.“ ● Prozess-Risiken: Es ist unbedingt darauf zu achten, die Kontamination des Reinraum- beziehungsweise GMP-Umfeldes durch qualitativ nicht adäquate Verpackungen zu vermeiden. ● Logistik-Risiken: es muss geklärt werden wie das Ein- und Ausschleusen von Produkten und Verbrauchs-/ Gebrauchsmaterialien erfolgen soll. ● Produkt-Risiken: hier stehen die produkttechnischen Kriterien der Verpackung im Mittelpunkt, also zum Beispiel Dichtheit, Festigkeit, Siegelbarkeit, Sterilbarriereeigenschaften.
Es geht darum, Kontamination der sensiblen Produkte zu vermeiden. Mikrobiologische und partikuläre Verunreinigung muss vermieden werden, um Produktschutz und Patientensicherheit nicht zu gefährden. Das Motto „Qualität erzeugen, nicht erprüfen“ bedeutet also, die eingesetzten Kunststoffverpackungen reinraumtauglich und GMP-konform zu produzieren. Und das ist nachvollziehbar, wenn man an die chemischen Prozesse denkt die bei produktberührenden Verpackungen stattfinden. Die Funktion der Migrationsanalysen bei Lebensmittelverpackungen unter Zugrundelegung der EU Verordnung 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und Extractables & Leachables-Studien in der Pharmazie wie diese zum Beispiel in Leitfäden der FDA, EME(A), USP, EP beschrieben sind, liegt eben genau darin, kritische Wirkungen von Verpackungsmaterialien auf das Packgut ex ante zu identifizieren, zu qualifizieren und risikobasiert zu beurteilen. Damit wird Verbraucher – und Patientenschutz gewährleistet.
Primärverpackungen in der Verordnung EU 2025/40 (PPWR)
Die EU-Verordnung PPWR stellt neue Anforderungen an Verpackungsmaterialien – auch im sensiblen Bereich der Medizintechnik.
(Bild: Strubl)
Verpackungen sind aus verschiedenen Gründen ein Thema geworden, das in der Gesellschaft intensiv diskutiert wird. Einerseits gilt es Verpackungsabfälle zu vermeiden und der Kreislaufwirtschaft wieder zuzuführen um damit Nachhaltigkeit und Umweltstandards zu verbessern. Andererseits spielen Verpackungen eine gewichtige Rolle bei der Produkt- und Patientensicherheit. Das Thema der Nachhaltigkeit wird an den Stichworten Recyclingfähigkeit, Materialreduktion, Mono- versus Verbundmaterialien, Kennzeichnungspflichten, Chemrecycling, Biobased-Kunststoffe oder biologisch abbaubare Kunststoffe deutlich. Die EU hat mit der VO 2025/40 (PPWR - Packaging & Packaging Waste Regulation) verbindliche Vorgaben formuliert. Aus der Perspektive von pharmazeutischen und medizintechnischen Primärverpackungen sind vor allem die Artikel 6 Recyclingfähige Verpackungen und Artikel 7 Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen zu beachten, denn es gibt wichtige Ausnahmen die zu beachten sind. Artikel 6 Abschnitt 11 und Artikel 7 Abschnitt 4 und 5 regelt Ausnahmen unter anderem für Primärverpackungen, kontaktempfindliche Verpackung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, Verpackungen die notwendig sind, um spezifische Anforderungen zur Erhaltung der Qualität des Arzneimittels zu genügen.
Die Pharmaprozesskette muss vor diesem Hintergrund klären: ● Welche Regelungen der PPWR sind auf das spezifische Verpackungssystem anzuwenden? ● Welche Ausnahmeregelungen sind anwendbar und wenn nicht was bedeutet der Einsatz von Recyclingquoten für Zulassungen und Spezifikationen?Unabhängig davon ist es natürlich mit Blick auf Umwelt und Nachhaltigkeit sinnvoll die eingesetzten Verpackungen auf den Prüfstand zu stellen und soweit möglich und sinnvoll Prinzipien des Ecodesign wie von der Initiative „Runder Tisch“ vorgeschlagen anzuwenden. Es geht um „Design for Recycling“.
Stand: 16.12.2025
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Aus der Perspektive der GMP- beziehungsweise Reinraumverpackungen ist die Vorgabe verpflichtender Rezyklateinsatz-Quoten ein besonderes Problem. Es geht um Fragen der Zulassung, der Materialreinheit, der Rezepturkonstanz. Wie wirkt zum Beispiel der Einsatz von Post-Consumer-Recycling-Material (PCR) auf Extractable/Leachable-Studien als Zulassungsvoraussetzung? Welche Konsequenzen sind bezüglich der Prozessreinheit im Reinraum zu erwarten? Es wäre fatal, wenn die sicheren, sauberen, effizienten Kunststoffverpackungen als Primärpackmittel, die nachweislich dem Schutz des Produktes dienen sollen, durch die PPWR zum Kontaminationsrisiko werden und somit möglicherweise die Produkt- und Patientensicherheit gefährden.