Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf für ein neues Verpackungsgesetz vorgelegt. Die Bundesregierung will damit die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung umsetzen und die Kreislaufführung von Verpackungen fördern. Das kommt auf die Hersteller zu.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz will die Bundesregierung die Abfallvermeidung und das Recycling verbessern.
Wer Verpackungen auf den Markt bringt, soll künftig einen finanziellen Beitrag zur Verpackungsvermeidung leisten. So sieht es der Entwurf für ein neues Verpackungsgesetz vor, den das Bundesumweltministerium (BMUKN) diese Woche in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben hat.
Der Entwurf sieht überdies höhere Recyclingquoten vor. Und Hersteller gewerblicher Verpackungen sowie Organisationen, die gewerbliche Verpackungen entsorgen, benötigen in Zukunft eine Zulassung.
Hintergrund: Ab August 2026 gelten EU-weit die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Um ein reibungsloses Zusammenspiel der EU-Verpackungsverordnung mit dem deutschen Recht sicherzustellen, soll das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst werden. Dabei sollen die in Deutschland etablierten Strukturen beibehalten und verbessert werden.
Zulassungspflicht für alle Hersteller und Organisationen
Bisher kannte das deutsche Verpackungsrecht lediglich Zulassungsverfahren für duale Systeme, die für die haushaltsnahe Entsorgung der Verpackungsabfälle (Gelber Sack, gelbe Tonne),zuständig sind. Die EU-Verpackungsverordnung verlangt nun, dass Zulassungsverfahren für alle Organisationen, die die erweiterte Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller wahrnehmen, etabliert werden.
Hersteller, die sich einer solchen Organisation nicht angeschlossen haben, müssen eine individuelle Zulassung beantragen. Für diese Akteure sieht das neue Gesetz ein möglichst bürokratiearmes automatisiertes Verfahren vor.
Die Zulassung erfolgt bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die dafür auch von diesen Akteuren mitfinanziert werden muss. Bislang wurde die ZSVR ausschließlich von den dualen Systemen und Betreibern von Branchenlösungen finanziert. Deshalb gibt es ergänzende Regelungen zur Finanzierung der ZSVR.
Hersteller sollen Maßnahmen zur Abfallvermeidung finanzieren
Die EU-Verpackungsverordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass bestimmte Akteure einen Mindestanteil ihres Budgets nutzen, um Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen zu finanzieren. Duale Systeme, Branchenlösungen und sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung sowie die von diesen Organisationen nicht vertretenen Hersteller sind laut Entwurf verpflichtet, fünf Euro je bereitgestellter Tonne Verpackungen an eine gemeinsame Organisation zu zahlen.
Diese soll daraus Maßnahmen zur Stärkung von Mehrwegverpackungen und Wiederbefüllung finanzieren, um so zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen. Beispiele für solche Maßnahmen können die Anschubfinanzierung für neue Mehrwegsysteme oder Aufklärungsmaßnahmen über die Nutzung von Mehrwegverpackungen sein. Das vorgeschlagene Modell dürfte einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung von Verpackungsabfällen leisten.
Stärkung des Recyclings
Mit dem neuen VerpackDG sollen die Recyclingquoten für Kunststoffe, Aluminium und Eisenmetalle, die die dualen Systeme erfüllen müssen, angehoben werden. Ab 2028 müssen mehr Verpackungsabfälle aus diesen Materialien recycelt werden.
Für Kunststoffabfälle verändert sich die Quote in zweierlei Hinsicht: Ab 2028 gilt anstelle einer Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75 Prozent. Davon müssen 70 Prozent, also fünf Prozent mehr als bisher, durch werkstoffliches Recycling erfolgen.
Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten: Die erhöhte Quote kann durch werkstoffliche, aber auch andere, zum Beispiel chemische, Recyclingverfahren erfüllt werden. Durch diese Maßnahme wird der Anteil von Kunststoffen, die in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden, weiter sinken.
MEINUNG
So bewertet Plastics Europe Deutschland das neue Verpackungsgesetz
Nach Einschätzung von Plastics Europe Deutschland (PED) setzt die Politik mit dem neuen Referentenentwurf ein wichtiges positives Signal: Chemisches Recycling wird als ergänzende Kreislauftechnologie anerkannt und kann künftig zur Erfüllung der Recyclingquoten beitragen – ohne die Belange der mechanischen Recycler zu vernachlässigen.
Der Verband warnt jedoch vor den Mehrkosten von geschätzten knapp 90 Millionen Euro für die Industrie durch das neue Verpackungsgesetz. Diese Mehrbelastung steht im völligen Gegensatz zu der dringenden Notwendigkeit, bürokratische und administrative Kosten für die Wirtschaft zu reduzieren.
„Der Entwurf ist ein wichtiger Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Jetzt gilt es, auf europäischer Ebene nachzuziehen, offene Punkte konsequent zu klären“, kommentiert PED-Hauptgeschäftsführerin Dr. Christine Bunte auf LinkedIn.
Ab wann gilt das neue Verpackungsgesetz?
Die Länder- und Verbändeanhörung findet über eine strukturierte Onlineabfrage bis zum 5. Dezember 2025 statt. Dies ermöglicht die gezielte Auswertung der Rückmeldungen.
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz soll im ersten Quartal 2026 im Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend muss es vom Bundestag verabschiedet werden, der Bundesrat wird beteiligt.
Stand: 16.12.2025
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