Die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll Recycling und Rohstoffsicherheit stärken. Der bvse fordert klare Regeln für Verfahren, Rezyklate und Investitionen.
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock
(Bild: bvse)
Das Bundesumweltministerium hat im Juni 2026 einen neuen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgelegt. Die Reform zielt darauf ab, Rohstoffsouveränität zu stärken, chemisches Recycling rechtlich gleichzustellen und die Bußgelder für illegale Abfallentsorgung massiv zu erhöhen.
Der bvse-Recycling Germany begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs zur KrWG-Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die stärkere Ausrichtung auf Rohstoffsouveränität, Versorgungssicherheit und den Einsatz von Sekundärrohstoffen setzt aus Sicht des Verbandes wichtige Impulse. Entscheidend sei nun, die gesetzlichen Regelungen so auszugestalten, dass hochwertige Recyclingverfahren gestärkt und gleichzeitig verlässliche Absatzmärkte für Recyclingprodukte geschaffen werden.
„Deutschland braucht mehr Kreislaufwirtschaft – und dafür brauchen wir vor allem mehr Nachfrage nach Recyclingprodukten“, erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Die Recyclingwirtschaft verfüge über die notwendigen Technologien und investiere seit Jahren in moderne Anlagen. „Jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass sich diese Investitionen auch wirtschaftlich tragen können“, so Rehbock weiter.
Werkstoffliches Recycling muss Vorrang behalten
Aus Sicht von bvse-Recycling Germany sollte die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes weiterhin klar zum Ausdruck bringen, dass hochwertige werkstoffliche Recyclingverfahren grundsätzlich Vorrang haben. Chemisches Recycling könne dort zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, wo mechanische Verfahren an ihre technischen Grenzen stoßen – etwa bei stark verunreinigten oder komplexen Materialströmen. Es sollte jedoch nicht zu einer gleichrangigen Alternative zum werkstofflichen Recycling werden.
„Wir brauchen keine Grundsatzdebatte gegen neue Technologien. Wir brauchen eine klare Priorisierung dessen, was heute nachweislich große Mengen an Materialien hochwertig im Kreislauf hält“, fordert Rehbock. Chemisches Recycling könne eine wichtige Ergänzung sein. Aber es sollte dort zum Einsatz kommen, wo werkstoffliches Recycling an Grenzen stößt – „und nicht dort, wo hochwertige mechanische Recyclingverfahren bereits funktionieren“.
Der Verband verweist darauf, dass das werkstoffliche Recycling gegenwärtig einen wesentlich größeren Beitrag zur tatsächlichen Kreislaufführung von Kunststoffen leistet. Nach den in der bvse-Stellungnahme zugrunde gelegten Daten entfielen 2023 bei Post-Consumer-Kunststoffabfällen in Deutschland 35 Prozent auf werkstoffliches Recycling, während das chemische Recycling lediglich einen Anteil von 0,1 Prozent erreichte.
Auch aus ökologischer Sicht sieht der bvse gute Gründe für eine klare Priorisierung. Chemische Recyclingverfahren sind nach den Ausführungen der Stellungnahme regelmäßig energieintensiver und mit höheren Energieverbräuchen und damit häufig auch höheren CO₂-Emissionen verbunden. Gleichzeitig ist die tatsächliche Rückgewinnung von Materialien bislang deutlich geringer als beim werkstofflichen Recycling.
Leitmarkt für Recyclingprodukte
Mindestens ebenso entscheidend, wie die Frage nach den Recyclingverfahren sei die Frage, ob Recyclingprodukte am Ende auch einen Markt finden. Denn ohne stabile Nachfrage fehlen den Unternehmen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für weitere Investitionen in Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclingkapazitäten.
Der bvse-Recycling Germany begrüßt deshalb ausdrücklich, dass der Referentenentwurf die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung für die Kreislaufwirtschaft stärker hervorhebt. Aus Sicht des Verbandes sollte dieser Ansatz jedoch konsequenter ausgestaltet werden.
Bund, Länder und Kommunen verfügen über ein erhebliches Beschaffungsvolumen. Damit besitzt die öffentliche Hand die Möglichkeit, einen echten Leitmarkt für Recyclingprodukte zu schaffen. Allgemeine Berücksichtigungspflichten reichen nach Einschätzung des bvse dafür allerdings nicht aus. Wo qualitätsgesicherte Recyclingprodukte technisch geeignet, verfügbar und wirtschaftlich vertretbar sind, sollte ihre bevorzugte Verwendung verbindlicher geregelt werden. „Wenn der Staat von Unternehmen erwartet, in hochwertige Recyclingkapazitäten zu investieren, muss er zugleich dafür sorgen, dass diese Produkte auch verlässlich nachgefragt werden“, so Rehbock.
Stand: 16.12.2025
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Produktspezifische Mindestanteile für Rezyklate
Der bvse schlägt unter anderem produktspezifische Mindestanteile für Rezyklate, funktionale Leistungsanforderungen sowie entsprechende Vorgaben für Planung und Ausschreibung vor. Primärmaterialien sollten nicht allein aufgrund von Gewohnheiten oder unbegründeten Vorbehalten bevorzugt werden. Wenn von der bevorzugten Beschaffung geeigneter Recyclingprodukte abgewichen wird, sollte dies sachlich begründet und dokumentiert werden.
„Wir sollten die öffentliche Beschaffung als industriepolitisches Instrument für die Kreislaufwirtschaft verstehen“, sagt Rehbock. „Wenn qualitätsgesicherte Recyclingprodukte die technischen Anforderungen erfüllen, sollte ihr Einsatz nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall sein. Damit entstehen verlässliche Absatzmärkte und zugleich ein Anreiz für weitere Investitionen in Recyclingtechnologien.“
Klare Regeln für Sekundärrohstoffe
Eine zentrale Bedeutung misst der bvse der Frage bei, wann aufbereitete Materialien ihre Abfalleigenschaft verlieren. Besonders deutlich zeigt sich dies nach Einschätzung des Recyclingsverbandes beispielsweise beim Altreifenrecycling. Hochwertige Gummirezyklate werden bereits in zahlreichen industriellen Anwendungen eingesetzt. Deshalb fordert der Verband einen klaren Rechtsrahmen, der EU-weit festlegt, unter welchen Voraussetzungen Altreifen das Ende der Abfalleigenschaft erreichen.
„Wer hochwertige Recyclinganlagen baut und in moderne Aufbereitungstechnologien investiert, muss darauf vertrauen können, dass die erzeugten Materialien anschließend auch als Rohstoffe rechtssicher vermarktet werden können“, so Eric Rehbock. Deshalb brauche es insbesondere bei Altreifen eine verlässliche und europaweit möglichst einheitliche Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft.
Recyclingstandort Deutschland langfristig stärken
Aus Sicht des Verbandes kommt es insgesamt darauf an, die Regelungen so auszugestalten, dass sie nicht nur ambitionierte Ziele formulieren, sondern auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für deren Umsetzung schaffen. „Wenn Deutschland seine Kreislaufwirtschaft stärken und unabhängiger von Primärrohstoffen werden will, müssen wir die Unternehmen und ihre Investitionen gezielt unterstützen. Gute Kreislaufwirtschaftspolitik muss deshalb ökologische Ziele und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zusammenbringen“, so bvse-Hauptgeschäftsführer Rehbock abschließend.