Lassen wir uns nichts vormachen. Bei der Auseinandersetzung um eine sachgerechte Regulierung risikobehafteter PFAS wird zum Teil mit unlauteren Mitteln gearbeitet, auch von staatlicher Seite.
Operationssaal für die minimalinvasive Chirurgie.
(Bild: Karl Storz)
Martin Leonhard verantwortet bei Karl Storz den Bereich Government Affairs, zuvor war er über 25 Jahre in leitenden Funktionen in F&E und Marketing für das Unternehmen tätig.
(Bild: Spectaris)
Begriffe können zuweilen unterschiedlich interpretiert werden und damit kann man einen Unbedarften fürchterlich auflaufen lassen. Nennen wir dies semantische Trickserei. Was meinen wir damit? Ein Gesprächspartner versichert ihnen, er habe ihr Anliegen verstanden und ja, am Ende brauche es einen „differenzierten Ansatz“ bei PFAS. Haben Sie nun ihren Gesprächspartner, der den bisher vorliegenden Beschränkungsvorschlag verteidigt hat, mit ihren Argumenten überzeugt? Vermutlich nicht, denn wir müssen verstehen, dass man mit „differenziert“ ganz unterschiedliche Dinge meinen kann. In vielen Gesprächen mit Umweltministerien oder auch dem Umweltbundesamt hören wir, dass sie schon beim vorgelegten PFAS-Beschränkungsvorschlag ein differenziertes Vorgehen sehen. Warum? Bereits das Dossier betrachte zwei Alternativen: einen „full ban“ (RO1: restriction option 1) und ein Verbot mit anwendungsspezifischen Ausnahmeregeln (RO2). Als differenziert wird RO2 gesehen. Der „full ban“ steht in der öffentlichen Darstellung gar nicht mehr zur Diskussion.
Unsere Fragen gehen weiter: Gab es überhaupt eine Auswahl zwischen zwei Optionen, oder wurde RO2 als offensichtlich alternativlos ins Rennen geschickt? Es ginge auch anders: Im Vereinigten Königreich werden sinnhaftere Optionen diskutiert. Uns als Betrachtern scheint der aufgezeigte Lösungsraum unvollständig aufgespannt zu sein. Im Ergebnis wird RO2 dem Industriestandort EU den Garaus machen sowie die Ansprüche an Resilienz der EU im Allgemeinen und die Ansprüche an unsere Gesundheitsversorgung im Speziellen als Kollateralschaden aufgeben. Die Differenziertheit des RO2, auch mit in Aussicht gestellten Nachbesserungen, ist ein Brandbeschleuniger für die Deindustrialisierung. Bewahren wir einen klaren Kopf für eine gesellschaftlich sinnvolle Lösung.
Umweltbehörden maßregeln die Industrie, wir sollten nicht von einem „Totalverbot“ sprechen. Ein PFAS-Totalverbot werde es nicht geben. Wie sollen wir das deuten? Es gibt ja Ausnahmen gemäß RO2! Wir sprechen beim richtigen Zuhören nicht von einem Totalverbot, wir sprechen von einem Pauschalverbot. Im Grundsatz ist bisher ein weitreichendes, pauschales Verbot vorgesehen, mit anwendungsspezifischen (nicht mit stoffspezifischen) Ausnahmen.
Warum PFAS für die Minimalchirurgie wichtig sind
Am 24. April 2024 findet im Umweltausschuss des Bundestages in Berlin eine Anhörung zu PFAS statt, bei der unter anderem Dr. Martin Leonhard, Vorsitzender Medizintechnik im Deutschen Industrieverband Spectaris, als Sachverständiger zu Wort kommen wird. Die Veranstaltung kann im Livestream verfolgt werden und ist im Nachgang als Video und Wortprotokoll öffentlich zugänglich. Weitere Infos zu der Veranstaltung: Deutscher Bundestag - Anhörung zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)
Deshalb ist inhaltliches Argumentieren notwendig
In der politischen Auseinandersetzung lassen wir uns Argumente nicht durch eine Monstranz verbieten, die sakrosankt vor uns hergetragen wird. In dieser Monstranz verbirgt sich „die Wissenschaft“, scheinbar erhaben über jeden Disput und außerhalb der politischen Diskussion. Unser Ansatz ist es, inhaltlich zu argumentieren. Das wünschen wir uns auch mehr von so manchem politischen Entscheidungsträger. Sapere aude, wage es zu denken, lautete schon der Leitspruch der Aufklärung! Nur wer die Inhalte gut genug versteht, kann fundiert entscheiden. Wissenschaft lebt vom kritischen Disput, Fragen und Experimente gehören zum Selbstverständnis von Naturwissenschaften. Wissenschaft ist keine unantastbare Instanz, die man nicht hinterfragen darf.
Wir fragen uns: Wie transparent arbeiten die wissenschaftlichen Echa-Ausschüsse RAC und SEAC? Ist es für nachgeordnete Entscheidungsträger der Kommission nachvollziehbar, wie persönliche Meinung und wissenschaftliche Erkenntnis separiert werden? Wie wird sichergestellt, dass Interessenkonflikte von Ausschussmitgliedern, die teilweise bei den Dossier-einreichenden Behörden angestellt sind, über deren Dossier sie urteilen, erkannt, angezeigt und gelöst werden? Aus unserer Sicht gehört dieser untergesetzliche Prozess mit extremer gesellschaftlicher Reichweite auf den Prüfstand. Demokratie besticht durch die Herrschaft des Volkes und seiner frei gewählten Repräsentanten, nicht durch die Herrschaft von Experten, die dazu noch hinter verschlossenen Türen, im Konklave, tagen. Am Ende geht es um das gesellschaftliche Wohl und um eine gesellschaftliche, nicht eine rein technische Abwägung.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Bürokratie-Tsunami unausweichlich
Resektoskop mit Resektionsschlinge. PTFE-Isolierung gelb/orange.
(Bild: Karl Storz)
Denken wir den vorliegenden Beschränkungsvorschlag weiter, so werden hunderte, vermutlich tausende neue Legaldefinitionen erforderlich, die den genauen Geltungsbereich beschreiben. Zieht man in Betracht, dass die EU schon Jahre darüber diskutiert, wie Nischenprodukte in der Medizintechnik zu definieren sind, sehen wir bei einem „Weiter so“ bei der PFAS-Beschränkung einen ungeheuerlichen Bürokratie-Tsunami auf uns zukommen. Warum? Weil uns bisher alle Gesprächspartner sagen: Rechnen Sie nicht mit generellen Ausnahmen für Medizinprodukte, rechnen Sie nicht mit generellen Ausnahmen für Fluorpolymere. Rechnen Sie mit sehr spezifischen zusätzlichen Ausnahmen. Im vorliegenden Beschränkungsvorschlag bekommen bei Medizinprodukten Schläuche und Katheter eine um zwölf Jahre erweiterte Übergangsfrist. Philosophieren wir: Was ist ein Schlauch?
Was brauchen wir?
Wir brauchen einen faktenbasierten, risikobasierten Ansatz. Wir brauchen die Herausnahme der Fluorpolymere aus der Regulierung, und wir brauchen einen klugen Ansatz, bei dem die Lieferketten oder auch geschlossene Kreisläufe mitgedacht werden. Bei Produktion und End-of-Life müssen wir über Emissionen sprechen. Vorschläge und Erkenntnisse hierzu liegen auf dem Tisch. Ohne diese Hochleistungssubstanzen verlieren wir in der EU viel mehr als die medizinische Versorgung. Wer das nicht will, muss schnell handeln. Sonst verliert die EU die Menschen. Auch wenn wir an das Gute glauben, lassen wir uns nicht benebeln, nicht mit Valium oder mit semantischen Tricks. Quelle: Spectaris