EU-Regulierung in der Praxis
PPWR: Wie die neue EU-Verpackungsverordnung die Kunststoffbranche fordert und bremst

Von Stefan Lenz 5 min Lesedauer

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Seit dem 12. August 2026 ist die europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft getreten und stellt die verarbeitende Industrie in Deutschland vor immense Herausforderungen.

Der 12. August 2026 markiert eine fundamentale Zäsur für die gesamte deutsche Kunststoff- und Verpackungsindustrie. Mit dem offiziellen Inkrafttreten der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem flankierenden nationalen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) haben sich die rechtlichen Spielregeln für Inverkehrbringer schlagartig verändert. (Bild:  © Cre-AI-Tor – stock.adobe.com)
Der 12. August 2026 markiert eine fundamentale Zäsur für die gesamte deutsche Kunststoff- und Verpackungsindustrie. Mit dem offiziellen Inkrafttreten der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem flankierenden nationalen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) haben sich die rechtlichen Spielregeln für Inverkehrbringer schlagartig verändert.
(Bild: © Cre-AI-Tor – stock.adobe.com)

Während die Umweltziele wie Recyclingquoten und Rezyklateinsatz branchenweit begrüßt werden, sorgt die bürokratische Last bei der praktischen Umsetzung der PPWR für massive Kritik. Vor allem unklare Details im Sekundärrecht hemmen dringend notwendige Zirkulär-Investitionen. PlastXnow hat in einem Branchenbericht zusammengefasst, wie der Spagat zwischen Nachhaltigkeitsanspruch und Regulierungsrealität aktuell aussieht.