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Neues Verpackungsrecht Plastics Europe Deutschland sieht noch Handlungsbedarf

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsrechts müssen Unternehmen umfangreiche neue Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Gleichzeitig sind zentrale technische Anforderungen für die Zukunft noch nicht abschließend definiert. 

Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland(Bild:  PED)
Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland
(Bild: PED)

Mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu stärken und den Einsatz von Rezyklaten auszubauen. Das neue Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) schafft dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Vorgaben in Deutschland.  

„Kreislauffähige Verpackungen, mehr Recycling und der Einsatz von Rezyklaten sind zentrale Voraussetzungen für eine klimaneutrale Kunststoffwirtschaft“, kommentiert Plastics Europe Deutschland. Gleichzeitig sieht der Verband noch erheblichen Handlungsbedarf bei Investitionssicherheit, Innovationsanreizen und Bürokratieabbau. 

Verpackungen werden zu Dokumentationsobjekten

Unternehmen müssen künftig für jede Verpackung Konformitätserklärungen vorhalten. Diese rechtlich verbindlichen Eigenerklärungen bestätigen, dass die jeweilige Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Der eigentliche Aufwand liegt weniger im Dokument selbst als in der technischen Dokumentation, die diese Erklärung absichert. 

„Die Ziele der PPWR sind richtig: mehr Recycling, weniger Abfall und stärkere Stoffkreisläufe,“ sagt Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland. Gleichzeitig werde damit jede Verpackung zu einem Dokumentationsprojekt. Wer Investitionen auslösen will, muss Anforderungen klar, praxistauglich und rechtzeitig definieren.“ 

Wird die PPWR zur Innovationsbremse? 

Besonders kritisch ist aus Sicht von Plastics Europe Deutschland, dass zentrale Vorgaben der PPWR trotz ihres Detailreichtums noch nicht abschließend geklärt sind. Ab 2030 müssen Verpackungen unter anderem strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und, bei Kunststoffverpackungen, an den Rezyklateinsatz erfüllen. Wie diese Anforderungen im Detail nachgewiesen, berechnet und bewertet werden, wird jedoch erst durch weitere europäische Sekundärrechtsakte konkretisiert. 

„Viele Unternehmen müssen heute Investitions-entscheidungen treffen, ohne genau zu wissen, nach welchen technischen Kriterien ihre Verpackungen morgen bewertet werden“, so Bunte. Diese Unsicherheit bremse Investitionen, statt sie zu beschleunigen.

Kritik an Herstellerverantwortung

Auch national bleibt Nachbesserungsbedarf: Das VerpackDG ergänzt die unmittelbar geltende PPWR und schafft an einzelnen Stellen zusätzlichen administrativen Aufwand, etwa durch die Einbeziehung bestimmter B2B- und Transportverpackungen in das System der Herstellerverantwortung mit entsprechenden Registrierungs-, Daten- und Nachweispflichten. 

Reichlich Schatten, aber auch Licht

Bei aller Kritik an der Umsetzung ist positiv hervorzuheben, dass die neuen europäischen Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklateinsatz wichtige Signale senden. So soll die Ökomodulierung von Lizenzentgelten erstmals die Grundlage für finanzielle Anreize zugunsten zirkulärer Verpackungen sowie höherer Rezyklatanteile schaffen. Nun komme es auf eine zügige, lückenlose und praxisnahe Ausgestaltung an, um Kreislaufführung so rasch wie möglich zu stärken.  

Auch die Anerkennung innovativer ist laut Plastics Europe Deutschland ein wichtiges Signal. Der Verband hebt hier insbesondere – wie auch schon in der Vergangenheit – das chemische Recycling hervor. Diese Verfahren würden zusätzliche Perspektiven für Abfallströme, die mechanisch nur schwer recycelbar sind, und könnten industrielle Wertschöpfung in Deutschland stärken. 

Damit daraus Investitionen entstehen, brauche es jedoch klare Anrechnungsregeln, verlässliche regulatorische Vorgaben und einen Entwicklungspfad über die heute vorgesehenen Mindestanforderungen hinaus. „Viele Pflichten gelten sofort. Die Instrumente, die Investitionen in Recycling, Rezyklateinsatz und Kreislauftechnologien beschleunigen sollen, sind dagegen noch nicht vollständig ausgestaltet“, kommentiert Bunte abschließend.

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