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Aktionsprogramm zur NKWS beschlossen Bund fördert Kreislaufwirtschaft

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen und stellt 260 Mio. Euro bereit. Für Kunststoffverarbeiter bietet dies handfeste finanzielle Hilfen beim Rezyklateinsatz. Zudem bietet eine geplante Ansparphase die Chance, frühzeitigen PCR-Einsatz auf zukünftige verbindliche Rezyklat-Quoten anzurechnen.

Die EU-Verpackungsverordnung und die Altfahrzeugverordnung fordern künftig höhere Rezyklatanteile. Ein nun beschlossenes Aktionsprogramm der Bunderegierung soll den Übergang zu zirkulären Geschäftsmodellen beschleunigen.(Bild:  New Africa - stock.adobe.com)
Die EU-Verpackungsverordnung und die Altfahrzeugverordnung fordern künftig höhere Rezyklatanteile. Ein nun beschlossenes Aktionsprogramm der Bunderegierung soll den Übergang zu zirkulären Geschäftsmodellen beschleunigen.
(Bild: New Africa - stock.adobe.com)

Die Bundesregierung macht den Weg frei, um die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) konkret umzusetzen. Das gestern verabschiedete Aktionsprogramm soll den Übergang zu zirkulären Geschäftsmodellen in der Industrie spürbar beschleunigen. Der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) begrüßt diesen Schritt, der jetzt nach monatelangen Abstimmungen zwischen den beteiligten Ressorts erfolgte.

Ansparphase für Rezyklate geplant

Das Programm führt ein Konzept für eine sogenannte Ansparphase ein, die eng mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und der Altfahrzeugverordnung (ELV) verknüpft ist. Diese Maßnahme soll bewirken, dass Unternehmen bereits vor dem Greifen der gesetzlichen Mindestquoten signifikant mehr Rezyklate einsetzen. 

Das verankerte Konzept der Ansparphase ist ein marktpolitisches Anreizmodell. Unternehmen „sparen“ freiwillig erbrachte Vorleistungen beim Rezyklateinsatz an. Wenn ein Kunststoffverarbeiter in seinen Produkten bereits höhere Mengen an Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) einsetzt, als der Gesetzgeber aktuell verlangt, wird dieser Mehr-Einsatz dokumentiert und als Guthaben verbucht. Verarbeiter können sich die frühzeitig eingesetzten Rezyklatmengen später offiziell auf die ab 2030 geltenden, verpflichtenden Quoten anrechnen lassen.

Für Kunststoffverarbeiter bedeutet der Kabinettsbeschluss somit eine klare strategische Absichtserklärung der Politik, aber noch keine finale gesetzliche Realität. Die konkreten rechtlichen Details und Pflichten werden erst mit dem Durchlauf des geplanten Verpackungs-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) fixiert.

Millionenförderung für betriebliche Investitionen

Das Aktionsprogramm enthält zudem konkrete finanzielle Anreize für den industriellen Mittelstand. Die Bundesregierung stellt in den kommenden Jahren rund 260 Mio. Euro über das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ bereit. Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und fließt direkt in Innovationen sowie neue Anlagen.

„Das Aktionsprogramm gibt politische Orientierung“, sagt Oliver Möllenstädt, Hauptgeschäftsführer beim GKV. „Zudem können Unternehmen der Kunststoff verarbeitenden Industrie in der Transformation zu zirkulären Geschäftsmodellen von zusätzlichen Fördermitteln für Innovationen und Investitionen profitieren“, ergänzt Möllenstädt.

Plattform für die Kreislaufwirtschaft

Über eine zentrale NKWS-Plattform können Verarbeiter zudem aktiv mitarbeiten, um die strategischen Ziele zu verwirklichen. Das Programm stärkt darüber hinaus die internationale Zusammenarbeit im Umweltschutz. Die Beteiligten wollen verhindern, dass Kunststoffabfälle unkontrolliert in die Umwelt und die Weltmeere gelangen. Deutsche Maschinenbauer und Recycler profitieren hierbei von neuen Absatzmärkten für heimische Technologien im Rahmen der Prevent Waste Alliance, an der sich der GKV beteiligt.

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